Niederländisches Franchise-Gesetz

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Was ist das niederländische Franchise-Gesetz (Wet franchise)?

Niederländischer Begriff: Wet franchise | Rechtsgrundlage: §§ 7:911–7:922 BW

Das niederländische Franchise-Gesetz (Wet franchise, Artikel 7:911 bis 7:922 BW) regelt seit dem 1. Januar 2021 Franchise-Beziehungen in den Niederlanden. Es erlegt Franchisegebern verbindliche Verpflichtungen auf, darunter die vorvertragliche Offenlegung von Informationen, eine vierwöchige Wartefrist vor Vertragsunterzeichnung, Treuepflichten, Zustimmungserfordernisse bei wesentlichen Änderungen des Franchise-Konzepts sowie Beschränkungen für nachvertragliche Wettbewerbsverbote.

Das Gesetz gilt für jedes Franchiseverhältnis, bei dem der Franchisenehmer in den Niederlanden tätig ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Franchisegebers oder dem im Vertrag vereinbarten anwendbaren Recht (Artikel 7:922 BW). Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind auf ein Jahr begrenzt und müssen schriftlich vereinbart werden; sie dürfen sich nur auf das Gebiet des Franchisenehmers beziehen und müssen zum Schutz des übertragenen Know-hows erforderlich sein.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für ausländische Franchisegeber, die in die Niederlande expandieren, erfordert das Franchise-Gesetz eine Anpassung aller internationalen Standardvorlagen. Die vorvertraglichen Informations- und Stillhaltepflichten können nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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