Verpflichtungen von Online-Marktplätzen

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Welche Verpflichtungen haben Online-Marktplätze gemäß dem EU-Produkthaftungsrecht?

Niederländischer Begriff: Verpflichtungen von Online-Marktplätzen | Rechtsgrundlage: GPSR + DSA

Online-Marktplätze unterliegen gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988, gültig ab dem 13. Dezember 2024) und dem Gesetz über digitale Dienste (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) besonderen Verpflichtungen im Bereich der Produktsicherheit. Diese Verpflichtungen sind im Vergleich zum bisherigen Produktsicherheitsrahmen neu und spiegeln die wachsende Rolle von Online-Marktplätzen beim Vertrieb von Verbraucherprodukten wider.

Gemäß der GPSR müssen Online-Marktplätze eine zentrale Anlaufstelle für Marktüberwachungsbehörden benennen, interne Prozesse zur Identifizierung und Behandlung nicht konformer oder unsicherer Produkte einrichten, bei Produktsicherheitsmaßnahmen mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, Angebote von Produkten, die einem Sicherheitsrückruf oder einem Verkaufsverbot unterliegen, entfernen und Verbraucher informieren, die betroffene Produkte erworben haben. Der DSA fügt allgemeine Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz, Inhaltsmoderation und Zusammenarbeit mit Behörden hinzu.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Betreiber von Online-Marktplätzen sowie für Hersteller und Importeure, die über Marktplätze verkaufen, ist es unerlässlich, die Aufteilung der Compliance-Verantwortlichkeiten zwischen dem Marktplatz und dem Verkäufer zu verstehen. MAAK Advocaten berät sowohl Marktplatzbetreiber als auch Verkäufer hinsichtlich des regulatorischen Rahmens.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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