Produktzertifizierung

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Was versteht man unter Produktzertifizierung nach EU-Recht?

Niederländischer Begriff: Produktzertifizierung | Rechtsgrundlage: Beschluss 768/2008/EG + sektorspezifische Rechtsvorschriften

Unter Produktzertifizierung nach EU-Recht versteht man das Verfahren, mit dem ein Hersteller durch ein festgelegtes Konformitätsbewertungsverfahren nachweist, dass sein Produkt die geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllt. Das Verfahren variiert je nach Produktkategorie und Risikostufe und reicht von der Selbstbewertung durch den Hersteller (Modul A) über die Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle (Modul B) bis hin zur umfassenden Qualitätssicherung unter ständiger Aufsicht einer benannten Stelle (Modul H).

Die Konformitätsbewertungsmodule sind im Beschluss 768/2008/EG (Beschluss über den neuen Rechtsrahmen) standardisiert und werden in jeder sektorspezifischen Richtlinie und Verordnung herangezogen. Das Ergebnis einer erfolgreichen Konformitätsbewertung ist das Recht, die CE-Kennzeichnung anzubringen und die EU-Konformitätserklärung zu erstellen. Bei Produkten, die die Einbeziehung einer benannten Stelle erfordern, ist das von der benannten Stelle ausgestellte Zertifikat eine Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller, die in den EU-Markt eintreten, sind die Wahl des richtigen Konformitätsbewertungsverfahrens und, falls erforderlich, der richtigen benannten Stelle strategische Entscheidungen, die sowohl die Markteinführungszeit als auch die laufenden Kosten für die Einhaltung der Vorschriften beeinflussen.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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