Kündigungsfrist für den Vertrieb

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Welche Kündigungsfrist gilt bei der Kündigung einer Vertriebsvereinbarung nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Opzegtermijn distributieovereenkomst | Rechtsgrundlage: Rechtsprechung (HR) + 6:248 BW

Das niederländische Recht sieht keine gesetzliche Kündigungsfrist für Vertriebsvereinbarungen vor (im Gegensatz zur Handelsvertretung, bei der Mindestkündigungsfristen in Artikel 7:437 BW festgelegt sind). Der niederländische Oberste Gerichtshof hat jedoch eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, wonach die Vertragsbeendigung langfristiger Vertriebsbeziehungen eine angemessene Kündigungsfrist erfordert, selbst wenn der Vertrag hierzu keine Regelung enthält oder eine kürzere Frist vorsieht, als das Gericht für angemessen hält.

Was als angemessen gilt, hängt von den Umständen ab: die Dauer der Geschäftsbeziehung (längere Beziehungen erfordern in der Regel eine längere Kündigungsfrist), die Abhängigkeit des Vertriebspartners vom Lieferanten (Exklusivität, Umsatzanteil, getätigte Investitionen), die Investitionen, die der Vertriebspartner in berechtigter Erwartung der Fortführung getätigt hat (Marketing, Personal, Lagerbestände, Infrastruktur), die Zeit, die der Vertriebspartner benötigt, um alternative Produkte oder Lieferanten zu finden, sowie die branchenüblichen Gepflogenheiten. Niederländische Gerichte haben Kündigungsfristen von mehreren Monaten bis zu einem Jahr oder länger verhängt. In extremen Fällen haben Gerichte die Kündigungsfrist durch eine Entschädigungsforderung für Vertrauensinvestitionen ergänzt, die innerhalb der Kündigungsfrist nicht wieder hereingeholt werden können.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Lieferanten, die den Vertrag mit einem niederländischen Vertriebspartner kündigen, ist die Unterschätzung der erforderlichen Kündigungsfrist der häufigste und kostspieligste Fehler. Es ist unerlässlich, vor der Zustellung der Kündigung rechtlichen Rat einzuholen und das gesamte Risiko einschließlich der Kündigungsfrist und einer möglichen Entschädigung für Vertrauensinvestitionen zu bewerten. MAAK Advocaten berät sowohl Lieferanten als auch Vertriebspartner hinsichtlich der Kündigungsstrategie.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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