Welche Vorschriften gelten nach niederländischem Recht für Ansprüche im Luftverkehr?
Niederländischer Begriff: Luchtvervoerclaims | Rechtsgrundlage: Montrealer Übereinkommen + Buch 8 BW
Ansprüche aus dem Luftverkehr für Fracht nach niederländischem Recht unterliegen im internationalen Verkehr dem Montrealer Übereinkommen (1999) und im innerstaatlichen Verkehr Buch 8 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Beförderer haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Fracht während der Dauer der Luftbeförderung, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden durch einen dem Frachtgut innewohnenden Mangel, eine mangelhafte Verpackung, einen Kriegshandlung oder eine hoheitliche Maßnahme verursacht wurde.
Die Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen ist auf 22 SZR pro Kilogramm Fracht begrenzt. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Tag der Ankunft am Bestimmungsort oder ab dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen. Eine schriftliche Schadensmeldung muss dem Beförderer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (bei Beschädigung) bzw. innerhalb von 21 Tagen (bei Verspätung) zugestellt werden. Wird die Meldung nicht fristgerecht erfolgen, ist der Anspruch ausgeschlossen, es sei denn, der Beförderer hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Unternehmen, die hochwertige oder zeitkritische Güter über den Flughafen Schiphol versenden, bedeutet die Haftungsbeschränkung des Luftfrachtführers gemäß dem Montrealer Übereinkommen, dass eine separate Frachtversicherung für einen vollständigen Wertschutz unerlässlich ist.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.