Welche Produktsicherheitspflichten gelten für Hersteller nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Productveiligheidsverplichtingen | Rechtsgrundlage: GPSR + branchenspezifische Vorschriften
Hersteller, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, tragen gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) und den geltenden branchenspezifischen Rechtsvorschriften die Hauptverantwortung für die Produktsicherheit. Der Hersteller muss sicherstellen, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen erfüllt, die entsprechende Konformitätsbewertung durchführen, die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung erstellen, die CE-Kennzeichnung anbringen und die Sicherheit des Produkts während seiner gesamten Lebensdauer auf dem Markt überwachen.
Zu den Verpflichtungen nach dem Inverkehrbringen gehören die Überwachung von Kundenbeschwerden und Produktvorfällen, die Führung von Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen, die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden, das Ergreifen von Korrekturmaßnahmen bei Feststellung von Nichtkonformität oder Sicherheitsrisiken sowie die Benachrichtigung der zuständigen Behörde und der Europäischen Kommission über Safety Gate/RAPEX, wenn ein schwerwiegendes Risiko festgestellt wird. Die GPSR hat diese Verpflichtungen im Vergleich zur früheren Richtlinie erweitert und neue Verpflichtungen für Online-Marktplätze eingeführt.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Hersteller außerhalb der EU gelten diese Verpflichtungen über den in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur (Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister). Die vertragliche Aufteilung der Konformitätsaufgaben, Kosten und Haftung zwischen Hersteller und EU-Wirtschaftsakteur ist eine der wichtigsten Bestimmungen in jedem Liefervertrag für Produkte, die auf den EU-Markt gelangen.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.