Digitale Verträge nach niederländischem Vertragsrecht

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Inwiefern findet das niederländische Recht auf digitale Verträge und den elektronischen Geschäftsverkehr Anwendung?

Niederländischer Begriff: Digitale overeenkomsten | Rechtsgrundlage: Buch 6 BW + EU-Richtlinien zum elektronischen Geschäftsverkehr

Das niederländische Recht erkennt elektronische Verträge uneingeschränkt an. Gemäß Artikel 6:227a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs können Verträge elektronisch geschlossen werden, und elektronische Signaturen haben dieselbe Rechtswirksamkeit wie handschriftliche Unterschriften (vorbehaltlich der eIDAS-Verordnung für qualifizierte elektronische Signaturen). Click-Wrap- und Browse-Wrap-Vereinbarungen sind grundsätzlich gültig, sofern der Nutzer vor Vertragsabschluss eine angemessene Gelegenheit hatte, die Vertragsbedingungen zu prüfen.

Für den B2C-E-Commerce gelten die Bestimmungen zum Fernabsatz gemäß den Artikeln 6:230g bis 6:230z BW, einschließlich vorvertraglicher Informationspflichten, des 14-tägigen Widerrufsrechts sowie spezifischer Vorschriften zu digitalen Inhalten und digitalen Diensten. Für den B2B-E-Commerce gelten die allgemeinen Regeln des niederländischen Vertragsrechts ohne die verbraucherspezifischen Schutzbestimmungen; Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen jedoch weiterhin ordnungsgemäß einbezogen werden.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen, die E-Commerce-Plattformen betreiben oder digitale Produkte und Dienstleistungen an niederländische Kunden verkaufen, ist die Einhaltung der niederländischen E-Commerce-Vorschriften zwingend vorgeschrieben und wird zunehmend von der ACM und der Autoriteit Persoonsgegevens durchgesetzt.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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