Schadensersatzansprüche bei Transportschäden nach niederländischem Recht

Rufen Sie jetzt an Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail

Wie werden Transportschadenansprüche nach niederländischem Recht geregelt?

Niederländischer Begriff: Transportschadeclaims | Rechtsgrundlage: CMR + Buch 8 BW

Transportschadensersatzansprüche nach niederländischem Recht unterliegen je nach Verkehrsträger unterschiedlichen Regelungen. Für den internationalen Straßengüterverkehr gilt automatisch das CMR-Übereinkommen. Für den innerstaatlichen Straßengüterverkehr gilt Buch 8 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für den Seeverkehr gelten die Haager-Visby-Regeln oder die Rotterdamer Regeln. Für den Lufttransport gilt das Montrealer Übereinkommen. Bei multimodalen Transporten hängt die anwendbare Regelung davon ab, in welcher Phase der Verlust oder Schaden eingetreten ist.

Nach dem CMR-Übereinkommen (der gängigsten Regelung für den Handel über die Niederlande) haftet der Beförderer für Verlust, Beschädigung und Verspätung ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Güter bis zur Auslieferung. Die Haftung ist auf 8,33 SZR pro Kilogramm Bruttogewicht der verlorenen oder beschädigten Güter begrenzt. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Tag der Auslieferung (bzw. dem Tag, an dem die Güter hätten ausgeliefert werden sollen). Ansprüche müssen dem Frachtführer unverzüglich gemeldet werden: bei sichtbaren Schäden zum Zeitpunkt der Auslieferung; bei nicht offensichtlichen Schäden innerhalb von sieben Tagen.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller und Importeure, die Waren über die Niederlande versenden, ist es zum Schutz ihrer Ansprüche auf Schadenersatz unerlässlich, die Haftungsbeschränkung des Frachtführers, die kurzen Anmeldefristen und die einjährige Verjährungsfrist zu kennen. MAAK Advocaten bearbeitet Ansprüche aus Transportschäden im Rahmen seiner Praxisbereiche Logistik, Industrie und Handel.

Verwandte Seiten: Anwaltskanzlei für internationales Handelsrecht, Leitfaden für die Prozessführung in den Niederlanden, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise