B2B-Zahlungsbedingungen nach niederländischem Recht

Jetzt anrufen Jetzt eine E-Mail senden

Wie lauten die Vorschriften zu Zahlungsbedingungen im B2B-Geschäft nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Betalingstermijnen B2B | Rechtsgrundlage: Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU

Das niederländische Recht setzt die EU-Richtlinie über Zahlungsverzug (2011/7/EU) durch die Artikel 6:119a und 6:119b des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie damit zusammenhängende Bestimmungen um. Bei B2B-Handelsgeschäften beträgt die gesetzliche Standardzahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungserhalt. Die Parteien können längere Fristen bis zu maximal 60 Tagen vereinbaren, sofern nicht ausdrücklich eine längere Frist vereinbart wurde und diese für den Gläubiger nicht grob unangemessen ist.

Wird die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin geleistet, laufen die gesetzlichen Handelszinsen (handelsrente) automatisch an, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Der Zinssatz entspricht dem Refinanzierungssatz der EZB zuzüglich 8 Prozentpunkte (derzeit über 10 % p. a.). Darüber hinaus hat der Gläubiger gemäß dem WIK Anspruch auf pauschale Beitreibungskosten (ab 40 Euro pro Rechnung, gestaffelt). Diese Ansprüche bestehen von Rechts wegen und können nicht zum Nachteil des Gläubigers gemindert werden.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen, die mit niederländischen Vertragspartnern Handel treiben, führt die automatische Berechnung von Handelszinsen und Beitreibungskosten ab dem Fälligkeitsdatum zu einem starken finanziellen Druck auf die Schuldner, fristgerecht zu zahlen.

Verwandte Seiten: Rechtsanwalt für Inkasso, Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise