Was ist ein in der EU zugelassener Bevollmächtigter und wann wird ein solcher benötigt?
Niederländischer Begriff: Gemachtigde vertegenwoordiger (EU) | Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/1020 + branchenspezifische Rechtsvorschriften
Ein EU-Bevollmächtigter (gemachtigde vertegenwoordiger) ist eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller außerhalb der EU beauftragt wurde, in dessen Namen bestimmte Verpflichtungen zur Produktkonformität gemäß dem EU-Produktrecht zu erfüllen. Der Bevollmächtigte hält die technischen Unterlagen für die Behörden bereit, kooperiert mit den Marktüberwachungsbehörden und bringt in einigen Fällen seinen Namen und seine Anschrift auf dem Produkt an.
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung darf ein Produkt, das unter bestimmte harmonisierte EU-Rechtsvorschriften fällt, nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn es mindestens einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur gibt, der für die Konformitätsaufgaben verantwortlich ist. Bei Herstellern aus Nicht-EU-Ländern, die über einen EU-Importeur verkaufen, übernimmt in der Regel der Importeur diese Rolle. Bei Herstellern aus Nicht-EU-Ländern, die direkt an Endverbraucher in der EU verkaufen (auch über Online-Marktplätze), ist ein in der EU ansässiger Bevollmächtigter oder ein Fulfillment-Dienstleister erforderlich.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Hersteller aus Nicht-EU-Ländern, die über die Niederlande in die EU exportieren, ist es eine praktische Frage der Rechtskonformität – zu der MAAK Advocaten regelmäßig berät –, zu klären, ob ein Bevollmächtigter erforderlich ist, welche Pflichten dieser hat und wie das Vertragsverhältnis mit dem Bevollmächtigten gestaltet werden sollte.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.