Grenzüberschreitendes Inkasso

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Wie funktioniert das grenzüberschreitende Inkasso aus den Niederlanden?

Niederländischer Begriff: Grensoverschrijdende incasso | Rechtsgrundlage: Brüssel-I-Neufassung + EEO + EPO

Beim grenzüberschreitenden Inkasso aus den Niederlanden kommen je nach Standort des Schuldners unterschiedliche Verfahrensinstrumente zum Einsatz. Innerhalb der EU profitieren niederländische Gläubiger von der Brüssel-I-Neufassung (direkte Zwangsvollstreckung niederländischer Urteile in anderen Mitgliedstaaten), dem Europäischen Vollstreckungsbescheid (EEO, für unbestrittene Forderungen) und dem Europäischen Zahlungsbefehl (EPO, für Forderungen, die der Schuldner nicht bestreitet). Jedes Instrument hat seinen eigenen Anwendungsbereich, seine eigenen Anforderungen und praktische Vorteile.

Für Schuldner in den Niederlanden mit Gläubigern im Ausland gilt das Spiegelbild: EU-Urteile gegen niederländische Schuldner sind unmittelbar vollstreckbar, und niederländisches Vermögen (Bankkonten, Forderungen, Immobilien) kann im Rahmen des niederländischen Vollstreckungssystems gepfändet werden. Ausländischen Gläubigern steht die vorläufige Pfändung (conservatoir beslag) niederländischer Vermögenswerte zur Verfügung; dies ist oft der wirksamste erste Schritt, da dadurch das Vermögen des Schuldners bereits vor Erlass eines Urteils eingefroren wird.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Bei grenzüberschreitenden Inkassofällen außerhalb der EU benötigt der Gläubiger in der Regel ein niederländisches Urteil (das im regulären Verfahren oder im Eilverfahren erwirkt wurde) und muss die Vollstreckung anschließend in der Gerichtsbarkeit des Schuldners mithilfe eines lokalen Rechtsbeistands vorantreiben. Verfügt der Schuldner hingegen über Vermögenswerte in den Niederlanden, lässt sich durch die direkte Vollstreckung gegen diese Vermögenswerte im Rahmen eines niederländischen Verfahrens die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Vollstreckung vollständig vermeiden. MAAK Advocaten koordiniert grenzüberschreitende Inkassostrategien für internationale Mandanten.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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