Wie werden Vertragsstrafen nach niederländischem Recht durchgesetzt?
Niederländischer Begriff: Handhaving boetebedingen | Rechtsgrundlage: §§ 6:91–6:94 BW
Nach niederländischem Recht wird eine Vertragsstrafe (boetebeding) bei Eintritt des festgelegten Vertragsverstoßes automatisch fällig, ohne dass es eines Gerichtsurteils bedarf (sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht). Der Gläubiger kann die Vertragsstrafe durch eine Zahlungsaufforderung geltend machen und, falls der Schuldner nicht zahlt, ein Gerichtsverfahren oder ein Einstweiliges Verfügungsverfahren (kort geding) einleiten, um einen Zahlungsbefehl zu erwirken.
Die wichtigste Einrede des Schuldners besteht in der Befugnis des Gerichts, die Vertragsstrafe gemäß Artikel 6:94 BW zu mildern (matigen), wenn der festgelegte Betrag unter den gegebenen Umständen offensichtlich überhöht ist. Niederländische Gerichte machen von dieser Befugnis regelmäßig Gebrauch, insbesondere wenn die Vertragsstrafe in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht. Das Gericht berücksichtigt dabei die Art und den Zweck der Vertragsstrafe, den tatsächlichen Schaden, die Umstände des Vertragsbruchs sowie die finanzielle Lage der Parteien.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen bietet die Formulierung von Vertragsstrafen, die verhältnismäßig sind und eindeutig mit einem legitimen wirtschaftlichen Interesse (Abschreckung, Schadensersatz, Anreiz zur Vertragserfüllung) verbunden sind, die besten Chancen auf eine vollständige Durchsetzung ohne Mäßigung. MAAK Advocaten berät Sie bei der Ausarbeitung und Durchsetzung von Vertragsstrafen nach niederländischem Recht.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.