Was versteht man unter der EU-Baumusterprüfung (Modul B) im Rahmen der Produktkonformität?

Niederländischer Begriff: EU-Typenprüfung (Modul B) | Rechtsgrundlage: Beschluss 768/2008/EG + sektorspezifische Rechtsvorschriften

Die EU-Baumusterprüfung (Modul B) ist ein Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine benannte Stelle die technische Konstruktion eines Produkts (oder eines repräsentativen Musters) prüft und sicherstellt, dass es die grundlegenden Anforderungen der geltenden harmonisierten EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Das Ergebnis ist eine Bescheinigung über die EU-Baumusterprüfung, die bestätigt, dass das Produktbaumuster den geltenden Anforderungen entspricht.

Modul B ist die Prüfphase; darauf muss ein Modul für die Produktionsphase (C, D, E oder F) folgen, das die fortlaufende Konformität der Produktion gewährleistet. Die Kombination der Module (B+C, B+D, B+F usw.) ist in der geltenden Richtlinie oder Verordnung festgelegt und hängt vom Risikograd des Produkts ab. Die benannte Stelle bewertet die technischen Unterlagen, kann Prüfungen durchführen oder in Auftrag geben und stellt die Bescheinigung für einen festgelegten Zeitraum aus (in der Regel fünf Jahre, verlängerbar).

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller von Produkten mit höherem Risiko (bestimmte Maschinenkategorien, Medizinprodukte, Druckgeräte, persönliche Schutzausrüstung, Pyrotechnik) ist die EU-Baumusterprüfung ein obligatorischer Zugang zum EU-Markt. Die frühzeitige Einbindung der richtigen benannten Stelle im Produktentwicklungszyklus stellt sicher, dass Konstruktionsentscheidungen bereits vor Produktionsinvestitionen mit den grundlegenden Anforderungen in Einklang stehen.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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