Wie legen Sie in einem Vertrag das niederländische Handelsgericht (NCC) als Gerichtsstand fest?
Niederländischer Begriff: Forumkeuze NCC | Rechtsgrundlage: NCC-Regeln + Brüssel-I-Neufassung Art. 25
Das Niederländische Handelsgericht (NCC) ist eine Kammer des Bezirksgerichts Amsterdam, die Verfahren in internationalen Handelsstreitigkeiten vollständig in englischer Sprache durchführt. Um die Gerichtsbarkeit des NCC in Anspruch zu nehmen, müssen die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbaren, dass das NCC (bzw. das Bezirksgericht Amsterdam, Kammer für internationalen Handel) zuständig ist. Die Vereinbarung kann im Vertrag selbst oder nach Entstehung einer Streitigkeit getroffen werden.
Eine Standardklausel zur Gerichtsbarkeit des NCC lautet: „Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Niederländischen Handelsgerichts in Amsterdam.“ Die Streitigkeit muss einen hinreichend internationalen Charakter aufweisen und eine handelsrechtliche Angelegenheit betreffen. Die Anmeldegebühren beim NCC sind höher als bei den regulären niederländischen Bezirksgerichten (ab mehreren tausend Euro und aufwärts), was den spezialisierten Charakter des Gerichts widerspiegelt. Das NCC wendet niederländisches Verfahrensrecht an, ergänzt durch ein modernes Fallmanagement, das auf internationale Handelsstreitigkeiten zugeschnitten ist.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Parteien, die die Effizienz und Vorhersehbarkeit niederländischer Gerichte ohne die Sprachbarriere eines niederländischsprachigen Verfahrens wünschen, ist das NCC oft die beste Wahl der Gerichtsbarkeit. Die Aufnahme einer NCC-Gerichtsbarkeitsklausel bereits in der Vertragsentwurfsphase vermeidet die Kosten und Unsicherheiten von Gerichtsstandsverhandlungen nach Entstehung des Rechtsstreits. MAAK Advocaten entwirft Klauseln zur NCC-Gerichtsbarkeit und vertritt Mandanten in NCC-Verfahren.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.