Haftungsbeschränkung nach niederländischem Recht

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Wie kann die Haftung in einem niederländischen Handelsvertrag beschränkt werden?

Niederländischer Begriff: Aansprakelijkheidsbeperking | Rechtsgrundlage: §§ 6:233, 6:248 und 6:94 BW

Das niederländische Recht gestattet es Handelspartnern, ihre vertragliche Haftung durch Haftungsfreistellungsklauseln, Haftungshöchstbeträge, den Ausschluss von Folgeschäden und Verjährungsfristen für Ansprüche zu beschränken. Diese Bestimmungen unterliegen der Vertragsfreiheit, sind jedoch zwei wichtigen Einschränkungen unterworfen: dem Angemessenheitsgrundsatz gemäß Artikel 6:248 BW (der Bestimmungen, die zu inakzeptablen Ergebnissen führen, außer Kraft setzen kann) sowie – bei Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – der zusätzlichen Prüfung gemäß Artikel 6:233 BW.

In der Praxis bestätigen niederländische Gerichte angemessene Haftungsbeschränkungen zwischen geschäftserfahrenen Vertragspartnern. Eine Begrenzung auf den Vertragswert oder auf ein festgelegtes Vielfaches ist in der Regel durchsetzbar. Ein pauschaler Haftungsausschluss, einschließlich der Haftung für Vorsatz (opzet) oder grobe Fahrlässigkeit (bewuste roekeloosheid), wird hingegen eher für unwirksam erklärt. Ausschlaggebend sind dabei die Verhandlungsmacht der Parteien, die Frage, ob die Klausel individuell ausgehandelt wurde, die Art der Verpflichtung sowie die Art des ausgeschlossenen Schadens.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen, die Verträge nach niederländischem Recht abschließen, wird eine gut formulierte Haftungsbeschränkung, die verhältnismäßig und wirtschaftlich angemessen ist, in der Regel bestätigt. Bei der Formulierung müssen jedoch die Mäßigungsbefugnisse der niederländischen Gerichte sowie die spezifischen Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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