Niederländisches Wettbewerbsrecht und vertikale Vereinbarungen

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Inwiefern wirkt sich das niederländische Wettbewerbsrecht auf vertikale Vereinbarungen aus?

Niederländischer Begriff: Mededingingsrecht / verticale overeenkomsten | Rechtsgrundlage: Mededingingswet + EU-VBER

Vertikale Vereinbarungen (Vertriebsvereinbarung, Handelsvertretung, Franchisevertrag, Liefervertrag) unterliegen dem niederländischen und dem EU-Wettbewerbsrecht. Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (VBER, Verordnung (EU) 2022/720) bietet für die meisten vertikalen Beschränkungen bis zu einer Marktanteilsschwelle von 30 % einen Schutzraum, vorbehaltlich einer Liste von Kernbeschränkungen.

Zu den „Hardcore“-Beschränkungen, die nicht unter die Gruppenfreistellung fallen, gehören Preisbindungen (Festlegung oder Auferlegung von Mindestweiterverkaufspreisen), bestimmte Gebiets- und Kundenbeschränkungen sowie Verbote des passiven Verkaufs. Wettbewerbsverbote mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren fallen ebenfalls nicht unter den Schutzbereich. Beschränkungen des Online-Vertriebs werden in der VBER 2022 ausdrücklich behandelt, wobei vollständige Verbote des Internetverkaufs als „Hardcore“-Beschränkungen eingestuft werden.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller und Lieferanten, die Vertriebsvereinbarungen, Handelsvertreter-Verträge und Franchiseverträge für den niederländischen und den EU-Markt entwerfen, muss die Einhaltung des Wettbewerbsrechts von Anfang an in den Vertrag integriert werden.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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