EU-Ökodesign-Verordnung

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Was ist die EU-Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte?

Niederländischer Begriff: Ecodesign-Verordnung | Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1781

Die EU-Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) schafft einen Rahmen für die Festlegung von Leistungs- und Informationsanforderungen an Produkte, die auf den EU-Markt gebracht werden, und umfasst dabei die Bereiche Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Energieeffizienz, Ressourcennutzung und CO₂-Fußabdruck. Sie ersetzt die frühere Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich.

Produktspezifische Anforderungen werden für definierte Produktkategorien durch delegierte Rechtsakte festgelegt. Die Verordnung führt zudem den digitalen Produktpass (DPP) als obligatorisches Informationsinstrument ein und enthält Bestimmungen zur Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte. Die ESPR gilt für nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt, nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller und Importeure bedeutet die ESPR eine grundlegende Ausweitung der Produktkonformität von der Sicherheit auf die Nachhaltigkeit. Die schrittweise Einführung (ab 2025–2026 für vorrangige Produktkategorien) erfordert eine frühzeitige Vorbereitung.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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