Konformität von Produkten nach EU-Recht

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Was versteht man unter Produktkonformität nach EU-Recht?

Niederländischer Begriff: Produktkonformität (EU) | Rechtsgrundlage: Verschiedene EU-Produktrichtlinien + GPSR

Produktkonformität nach EU-Recht bedeutet, dass ein Produkt alle geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen harmonisierten EU-Rechtsvorschriften (Richtlinien und Verordnungen) festgelegt sind. Die Konformität wird durch das für die Produktkategorie festgelegte Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen, im technischen Dossier dokumentiert und in der EU-Konformitätserklärung bestätigt. Die CE-Kennzeichnung wird als sichtbares Zeichen der Konformität angebracht.

Das Konformitätsbewertungsverfahren variiert je nach Produkt und Risikostufe und reicht von der Selbstbewertung durch den Hersteller (Modul A) bis hin zur vollständigen Qualitätssicherung unter Aufsicht einer unabhängigen Stelle (Modul H). Bei Produkten mit höherem Risiko ist die Einbeziehung einer benannten Stelle zwingend vorgeschrieben. Die Hauptverantwortung für die Konformität liegt beim Hersteller, doch auch Importeure und Händler unterliegen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 Überprüfungsverpflichtungen.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller und Importeure, die Produkte über die Niederlande auf den EU-Markt bringen, ist der Nachweis und die Aufrechterhaltung der Produktkonformität die gesetzliche Voraussetzung für den Marktzugang. Eine Nichtkonformität kann zu Durchsetzungsmaßnahmen, Rückrufaktionen, Geldbußen und Ansprüchen aus der Produkthaftung führen.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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