Wie funktioniert die Provision für Handelsvertreter nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Provisie handelsagent | Rechtsgrundlage: §§ 7:431–7:432 BW
Gemäß den Artikeln 7:431 und 7:432 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs hat ein Handelsvertreter Anspruch auf Provision für Geschäfte, die während der Dauer des Vertretungsverhältnisses abgeschlossen wurden und die entweder durch die Bemühungen des Vertreters zustande gekommen sind oder mit von ihm geworbenen Kunden abgeschlossen wurden. Der Handelsvertreter kann zudem Anspruch auf Provision für Geschäfte haben, die nach Beendigung des Vertretungsverhältnisses mit Kunden in seinem Gebiet oder seiner Kundengruppe getätigt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Handelsvertreter regelmäßig Abrechnungen über die fälligen Provisionen vorzulegen (Artikel 7:433 BW) und ihm Einsicht in die entsprechenden Bücher und Unterlagen zu gewähren. Die Provision wird fällig, sobald der Auftraggeber seine Verpflichtung erfüllt hat (oder hätte erfüllen müssen) oder sobald der Dritte seine Verpflichtung erfüllt hat. Die Vorschriften zur Provision sind weitgehend zwingend und schützen die finanzielle Stellung des Vermittlers.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für ausländische Auftraggeber wirkt sich die Provisionsstruktur unmittelbar auf die Berechnung der Goodwill-Entschädigung bei Beendigung des Vertrags aus (Artikel 7:442 BW), da diese Entschädigung auf die durchschnittliche Vergütung eines Jahres begrenzt ist. Eine sorgfältige Gestaltung der Provisionsregelung bereits bei Vertragsabschluss kann das letztendliche Risiko bei einer Beendigung beeinflussen.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.