Inwiefern wirkt sich REACH auf die Produktkonformität aus?
Niederländischer Begriff: REACH | Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist die EU-Verordnung zur Regelung der Verwendung chemischer Stoffe. Sie gilt für Stoffe, die in der EU in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder in die EU eingeführt werden, sowie für Erzeugnisse (Produkte), die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einem Anteil von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten.
Für Produkthersteller und -importeure sieht REACH zwei wesentliche Verpflichtungen vor: (1) die Registrierung von Stoffen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), bevor diese hergestellt oder importiert werden dürfen, und (2) die Mitteilung des SVHC-Gehalts an nachgeschaltete Anwender sowie auf Anfrage an Verbraucher. Bestimmte Stoffe bedürfen einer Zulassung für die weitere Verwendung, und bestimmte Verwendungszwecke können gemäß Anhang XVII eingeschränkt werden.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Die Einhaltung der REACH-Verordnung ist eine Verpflichtung entlang der Lieferkette: Hersteller benötigen Stoffinformationen von ihren Lieferanten, und Importeure tragen die Registrierungspflicht für Nicht-EU-Stoffe. Die vertragliche Zuweisung der REACH-Verantwortlichkeiten zwischen den Partnern der Lieferkette ist unerlässlich.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.