Was ist eine Vertragsstrafe („dwangsom“) nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Dwangsom | Rechtsgrundlage: § 611a der niederländischen Zivilprozessordnung
Ein Zwangsgeld (dwangsom) ist eine gerichtlich angeordnete Geldstrafe in festgelegter Höhe pro Tag, pro Woche oder pro Verstoß, die verhängt wird, um eine Partei zur Befolgung einer gerichtlichen Anordnung zur Erfüllung einer bestimmten Leistung zu zwingen. Sie ist in Artikel 611a der niederländischen Zivilprozessordnung geregelt und gehört zu den am häufigsten eingesetzten Vollstreckungsmitteln in der niederländischen Prozessführung.
Das Zwangsgeld ist an eine Anordnung zur Erfüllung einer bestimmten Leistung geknüpft: Lieferung von Waren, Unterlassung einer rechtswidrigen Handlung, Herausgabe von Unterlagen, Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung. Kommt die angewiesene Partei der Anordnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist nach, fällt das Zwangsgeld automatisch an. Die Beträge liegen in der Regel zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro pro Tag oder pro Verstoß, je nach Art der Anordnung und der finanziellen Lage der verpflichteten Partei.
Das Zwangsgeld kann sowohl in regulären Verfahren als auch im Einstweiligen Verfügungsverfahren („kort geding“) verhängt werden. In der Praxis wird es fast immer zusammen mit einer Anordnung zur Erfüllung beantragt, da eine solche Anordnung ohne Zwangsgeld keine Durchsetzungskraft besitzt: Die verpflichtete Partei kann sie einfach ignorieren, ohne dass finanzielle Konsequenzen drohen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Gläubiger, die nicht nur Schadenersatz, sondern die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung anstreben, ist eine durch ein Zwangsgeld untermauerte Erfüllungsklage oft der effektivste Weg. Lesen Sie unsere Seite zur Prozessführung bei Vertragsverletzungen oder kontaktieren Sie uns.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.