Regress nach niederländischem Recht

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Was versteht man unter Subrogation (subrogatie) nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Subrogatie | Rechtsgrundlage: Artikel 6:150 BW

Der Regress (subrogatie) gemäß Artikel 6:150 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die Übertragung der Rechte eines Gläubigers auf einen Dritten, der die Forderung des Gläubigers beglichen hat. Am häufigsten kommt dies im Versicherungswesen zur Anwendung: Wenn ein Versicherer dem Versicherten eine Versicherungsleistung zahlt, tritt er in die Rechte des Versicherten gegenüber demjenigen ein, der den Schaden verursacht hat.

Der Forderungsübergang erfolgt von Rechts wegen unter bestimmten, in Artikel 6:150 BW definierten Umständen, darunter die Zahlung durch einen Bürgen, einen Mitschuldner oder einen Versicherer. Der in den Rechten eingetretene Dritter erwirbt die ursprüngliche Forderung mit allen damit verbundenen Rechten und Sicherungsrechten, jedoch vorbehaltlich der Einreden, die der Schuldner gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger hätte geltend machen können.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

In Fragen der Produkthaftung und der Transportversicherung entscheidet der Regress, ob der Versicherer einen Regressanspruch gegen die verantwortliche Partei in der Lieferkette geltend machen kann.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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