Was versteht man nach niederländischem Recht unter der Pflicht zur Schadensminderung?
Niederländischer Begriff: Schadebeperkingsplicht | Rechtsgrundlage: Artikel 6:101 BW
Die Pflicht zur Schadensminderung (schadebeperkingsplicht) gemäß Artikel 6:101 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet den Geschädigten, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den durch die Vertragsverletzung der anderen Partei verursachten Schaden zu begrenzen. Versäumt es die geschädigte Partei, den Schaden zu mindern, kann der zugesprochene Schadensersatz in dem Umfang gemindert werden, in dem dieses Versäumnis zum Schaden beigetragen hat.
Artikel 6:101 ist als Bestimmung zum Mitverschulden ausgestaltet: Das Gericht beurteilt, ob und inwieweit der Schaden durch Umstände verursacht oder vergrößert wurde, die der geschädigten Partei zuzurechnen sind. Maßgeblich ist dabei, was eine vernünftige Person in derselben Lage getan hätte. Die Beweislast dafür, dass der Gläubiger seine Schadensminderungspflicht verletzt hat, liegt beim Schuldner.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Bei handelsrechtlichen Streitigkeiten spielt die Schadensminderungspflicht häufig eine wesentliche Rolle bei der Schadensberechnung, insbesondere in Fällen, in denen es um Ersatzbeschaffungen, Ersatzlieferanten und anhaltende Umsatzverluste geht.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.