So formulieren Sie eine CISG-Opt-out-Klausel nach niederländischem Recht
Niederländischer Begriff: CISG-Opt-out-Klausel aufsetzen | Rechtsgrundlage: Artikel 6 CISG
Um die CISG aus einem internationalen Kaufvertrag über Waren mit einer niederländischen Vertragspartei auszuschließen, muss der Ausschluss ausdrücklich erfolgen. Eine Klausel mit dem Wortlaut „Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht“ schließt die CISG NICHT aus, da die CISG Bestandteil des niederländischen Rechts ist. Die empfohlene Formulierung lautet: „Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), Wien 1980, wird ausdrücklich ausgeschlossen.“ Diese Formulierung ist klar, eindeutig und wird von den niederländischen Gerichten konsequent anerkannt.
Häufige Formulierungsfehler sind: (a) die Wahl des Ausdrucks „das Recht der Niederlande“, ohne das CISG zu erwähnen (das CISG findet weiterhin Anwendung); (b) der Ausschluss „internationaler Übereinkommen“, ohne das CISG ausdrücklich zu benennen (Gerichte könnten dies als nicht hinreichend konkret erachten); (c) die Aufnahme der Ausschlussklausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt in den Hauptvertragstext (Risiko der fehlenden Einbeziehung gemäß Artikel 6:233 BW). Die Ausschlussklausel sollte in der Klausel zum anwendbaren Recht des Hauptvertrags enthalten sein und nicht in einem Anhang oder einer Anlage versteckt werden.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen, die mit niederländischen Vertragspartnern Handel treiben, ist die CISG-Opt-out-Klausel der mit Abstand häufigste Formulierungsfehler. Die korrekte Formulierung erfordert nur einen Satz; eine fehlerhafte Formulierung kann das gesamte System der Rechtsbehelfe des Vertrags verändern.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.