Die Gründung einer niederländischen B.V. Schritt für Schritt
Rufen Sie jetzt an Schreiben Sie uns jetzt eine E-MailSo gründen Sie eine niederländische B.V.: Schritt für Schritt
Niederländischer Begriff: B.V. oprichten stap voor stap | Rechtsgrundlage: Buch 2 BW
Die Gründung einer niederländischen B.V. erfolgt in folgenden Schritten: (1) Bereiten Sie die KYC-Unterlagen vor (Reisepass/Personalausweis, UBO-Erklärung, Adressnachweis für alle Gründer und Geschäftsführer); (2) Wählen Sie den Firmennamen aus und prüfen Sie dessen Verfügbarkeit bei der Handelskammer; (3) Erstellen Sie die Satzung (statuten) gemeinsam mit dem Notar; (4) Unterzeichnung der notariellen Gründungsurkunde in der Notarkanzlei (kann durch Vollmacht erfolgen, falls der Gründer nicht persönlich anwesend sein kann); (5) der Notar meldet die B.V. beim niederländischen Handelsregister der Handelskammer (KvK) an; (6) die KvK-Registrierungsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einholen; (7) ein niederländisches Bankkonto im Namen der B.V. eröffnen; (8) Geschäftsführer bestellen und erste Gesellschafter- und Vorstandsbeschlüsse fassen.
Seit der „Flex-B.V.“-Reform von 2012 gibt es keine Mindestkapitalanforderung mehr. Ein einziger Gesellschafter und ein einziger Geschäftsführer genügen, und beide können nicht-niederländischer Staatsangehörigkeit und nicht in den Niederlanden ansässig sein. Der wichtigste zeitliche Faktor ist das KYC-Verfahren: Sobald der Notar über alle Unterlagen verfügt, werden die notarielle Urkunde und die Eintragung bei der Handelskammer in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen abgeschlossen. Die Gesamtkosten (Notargebühren, Eintragung bei der Handelskammer) liegen in der Regel im Bereich von einigen Tausend Euro.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Konzerne, die eine Niederlassung in den Niederlanden gründen, koordiniert MAAK Advocaten den Gründungsprozess mit dem Notar und kümmert sich parallel dazu um die Unternehmensdokumentation (Gesellschaftervereinbarung, Vorstandsbeschlüsse, Vollmachten).
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.