Eilige Liquidation einer niederländischen B.V.

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Was versteht man unter einer „Turbo-Liquidation“ einer niederländischen B.V.?

Niederländischer Begriff: Turboliquidatie | Rechtsgrundlage: § 2:19 Abs. 4 BW

Die Turbo-Liquidation (turboliquidatie) gemäß Artikel 2:19 Absatz 4 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die Auflösung einer juristischen Person, die zum Zeitpunkt der Auflösung über kein Vermögen (baten) verfügt. Die juristische Person erlischt unmittelbar mit dem Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung, ohne dass ein formelles Liquidationsverfahren stattfindet. Es erfolgt weder die Bestellung eines Liquidators noch eine Frist zur Benachrichtigung der Gläubiger.

Seit dem 15. November 2023 gelten gemäß dem Befristeten Gesetz zur Transparenz der Turbo-Liquidation (Tijdelijke wet transparantie turboliquidatie) zusätzliche Anforderungen: Die ehemaligen Geschäftsführer müssen bei der Handelskammer einen Abschlussbericht, eine Begründung für die Auflösung sowie eine Erklärung zu etwaigen verbleibenden Gläubigern einreichen. Gläubiger können beim Gericht die Wiederaufnahme des Liquidationsverfahrens beantragen, wenn sie der Ansicht sind, dass Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen wurden.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Konzerne, die eine niederländische B.V. ohne verbleibendes Vermögen abwickeln, ist die Turbo-Liquidation der schnellste Weg. Die neuen Transparenzanforderungen und das Risiko eines Widerspruchs durch Gläubiger erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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