Unbegründete Bereicherung nach niederländischem Recht
Rufen Sie jetzt an Schreiben Sie uns jetzt eine E-MailWas versteht man nach niederländischem Recht unter ungerechtfertigter Bereicherung (ongerechtvaardigde verrijking)?
Niederländischer Begriff: Ongerechtvaardigde verrijking | Rechtsgrundlage: § 6:212 BW
Die ungerechtfertigte Bereicherung (ongerechtvaardigde verrijking) gemäß Artikel 6:212 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs begründet einen Anspruch auf Ausgleich, wenn sich eine Partei auf Kosten einer anderen ohne rechtfertigenden Grund bereichert hat. Die bereicherte Partei muss die benachteiligte Partei in dem Umfang entschädigen, in dem dies angemessen ist.
Der Anspruch setzt Folgendes voraus: die Bereicherung einer Partei, die Benachteiligung einer anderen Partei, einen Zusammenhang zwischen beiden sowie das Fehlen einer rechtlichen Rechtfertigung. Der Ausgleich ist auf den geringeren der beiden Beträge – der Bereicherung oder der Benachteiligung – begrenzt. Die ungerechtfertigte Bereicherung ist ein Restanspruch: Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn keine andere Rechtsgrundlage (Vertrag, Delikt) einen Rechtsbehelf bietet.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
In der Geschäftspraxis entstehen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn vertragliche Vereinbarungen scheitern (nichtige Verträge, unwirksame Abtretungen) und eine Partei einen Vorteil erhalten hat, den sie rechtlich nicht behalten darf.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.