Unlautere Geschäftspraktiken nach niederländischem Recht

Rufen Sie jetzt an Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail

Was sind nach niederländischem Recht unlautere Geschäftspraktiken?

Niederländischer Begriff: Oneerlijke handelspraktijken | Rechtsgrundlage: §§ 6:193a bis 6:193j BW

Unlautere Geschäftspraktiken sind in den Artikeln 6:193a bis 6:193j des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt, mit denen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) umgesetzt wird. Eine Geschäftspraxis gilt als unlauter, wenn sie irreführend oder aggressiv ist oder anderweitig gegen die Anforderungen an die berufliche Sorgfalt verstößt und geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers zu verzerren.

Die Vorschriften verbieten bestimmte Praktiken, darunter falsche Angaben zu Produkteigenschaften, irreführende Preisangaben, gefälschte Bewertungen, aggressive Verkaufstechniken und Greenwashing. Die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) setzt die Vorschriften durch Verwaltungsstrafen durch. Verbraucher und Wettbewerber können zudem zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend machen.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller und Online-Händler, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, werden umweltbezogene Angaben und Nachhaltigkeitsmarketing im Rahmen dieser Vorschriften zunehmend auf den Prüfstand gestellt, insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie über umweltbezogene Angaben.

Verwandte Seiten: Prozessführung in den Niederlanden, Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise