Was versteht man nach niederländischem Recht unter unlauterem Wettbewerb (oneerlijke concurrentie)?
Niederländischer Begriff: Oneerlijke mededinging | Rechtsgrundlage: Artikel 6:162 BW
Unlauterer Wettbewerb wird nach niederländischem Recht in erster Linie durch die allgemeine Deliktsvorschrift des Artikels 6:162 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (onrechtmatige daad) geregelt. Es gibt kein gesondertes Gesetz zum unlauteren Wettbewerb. Spezifische Formen des unlauteren Wettbewerbs werden durch das Gesetz über Handelspraktiken (in Bezug auf irreführende Werbung und unlautere Geschäftspraktiken) sowie durch die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geregelt.
Zu den gängigen Beispielen für klagbaren unlauteren Wettbewerb zählen die sklavische Nachahmung des Produkts eines Wettbewerbers (slaafse nabootsing), irreführende Vergleichswerbung, die systematische Abwerbung von Mitarbeitern oder Kunden, der Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen sowie parasitäres Verhalten, bei dem der Goodwill oder die Marktposition eines Wettbewerbers ohne Rechtfertigung ausgenutzt wird.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen, die mit unlauteren Wettbewerbspraktiken niederländischer Wettbewerber konfrontiert sind oder selbst Vorwürfen des unlauteren Wettbewerbs ausgesetzt sind, bedeutet der deliktsrechtliche Ansatz, dass jeder Fall von den jeweiligen konkreten Sachverhalten und der Beurteilung des Gerichts abhängt, was als angemessenes Wettbewerbsverhalten gilt.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.