Unrechtmäßige Einmischung nach niederländischem Recht

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Was versteht man nach niederländischem Recht unter „unrechtmäßiger Einmischung“ (onrechtmatig handelen jegens contractspartij)?

Niederländischer Begriff: Onrechtmatige daad jegens contractspartij van ander | Rechtsgrundlage: § 6:162 BW

Nach niederländischem Recht kann ein Dritter, der vorsätzlich eine Vertragsverletzung zwischen anderen Parteien herbeiführt oder begünstigt, gemäß Artikel 6:162 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) deliktisch haftbar gemacht werden. Dies wird manchmal als „tortious interference“ bezeichnet, obwohl das niederländische Recht diesen Begriff aus dem Common Law nicht verwendet. Der Dritte muss rechtswidrig gehandelt haben, indem er wissentlich und vorsätzlich von der Vertragsverletzung profitiert oder zu dieser beigetragen hat.

Die Schwelle für die Haftung eines Dritten ist hoch: Die bloße Kenntnis des Vertrags reicht nicht aus. Der Dritte muss den Vertragsbruch aktiv herbeigeführt haben oder in einer Weise gehandelt haben, die über normales Wettbewerbsverhalten hinausgeht. Niederländische Gerichte beurteilen die konkreten Umstände, einschließlich der Rolle des Dritten, seiner Kenntnis und seiner Absichten.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Unternehmen, die mit Situationen konfrontiert sind, in denen ein Wettbewerber unter Verletzung bestehender vertraglicher Verpflichtungen gezielt Mitarbeiter, Kunden oder Vertriebspartner abwirbt, bietet das niederländische Deliktsrecht neben dem vertraglichen Anspruch gegen die vertragsbrüchige Partei auch einen Rechtsbehelf gegen die eingreifende Partei.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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