Untersuchungsverfahren in den Niederlanden

Jetzt anrufen Jetzt eine E-Mail senden

Was ist ein Untersuchungsverfahren (enqueteprocedure) in den Niederlanden?

Niederländischer Begriff: Enqueteprocedure | Rechtsgrundlage: §§ 2:344–2:359 BW

Untersuchungsverfahren (enqueteprocedure) gemäß den Artikeln 2:344 bis 2:359 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sind ein spezielles Verfahren vor der Unternehmenskammer (Ondernemingskamer) des Amsterdamer Berufungsgerichts. Es ermöglicht Gesellschaftern, Betriebsräten und anderen Beteiligten, eine Untersuchung der Geschäftsführung eines Unternehmens zu beantragen.

Das Verfahren umfasst zwei Phasen. In der ersten Phase prüft die Unternehmenskammer, ob begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Führung der Unternehmensgeschäfte bestehen, und ordnet gegebenenfalls eine Untersuchung an. In der zweiten Phase kann die Unternehmenskammer auf der Grundlage des Untersuchungsberichts eine Misswirtschaft feststellen und endgültige Maßnahmen anordnen. Vorläufige Maßnahmen (einschließlich der Bestellung von Interimsvorständen) können in jeder Phase angeordnet werden.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Untersuchungsverfahren sind ein wirkungsvolles Instrument für Minderheitsaktionäre und können Streitigkeiten im Bereich der Unternehmensführung schneller beilegen als gewöhnliche Zivilverfahren.

Verwandte Seiten: Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht, Leitfaden zu niederländischen Anwaltskanzleien, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise