Vergleich in einem niederländischen Verfahren

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Wie funktioniert ein Vergleich in niederländischen Zivilverfahren?

Niederländischer Begriff: Schikking | Rechtsgrundlage: § 87 Rv

Ein Vergleich (Schikking) in niederländischen Zivilverfahren ist die Beilegung eines Rechtsstreits durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien, die in der Regel in einer Vergleichsvereinbarung (Vaststellingsovereenkomst) festgehalten wird. Niederländische Gerichte fördern aktiv den Vergleich und können diesen im Rahmen der Verfahrensanhörung (Comparitie) oder durch die Verweisung an eine Mediation erleichtern.

Ein während des Gerichtsverfahrens erzielter Vergleich kann in einem Gerichtsprotokoll („proces-verbaal“) festgehalten werden, wodurch er den Status eines vollstreckbaren Titels erhält. Ein außergerichtlicher Vergleich ist ein Vertrag, der unter Artikel 7:900 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs fällt und auf dem üblichen Wege durchgesetzt werden muss, falls die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die meisten handelsrechtlichen Streitigkeiten in den Niederlanden werden vor Erlass eines rechtskräftigen Urteils beigelegt.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen ist die Beilegung eines niederländischen Rechtsstreits zu angemessenen Bedingungen in der Regel kostengünstiger als die Erlangung eines Urteils. Es ist unerlässlich, vor der „comparitie“-Anhörung über eine klare Befugnis zur Einigung sowie einen realistischen Verhandlungsspielraum zu verfügen.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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