Was versteht man im niederländischen Vertragsrecht unter Verhältnismäßigkeit?
Niederländischer Begriff: Proportionaliteit | Rechtsgrundlage: § 6:265 BW (Rechtsprechung)
Die Verhältnismäßigkeit ist ein zentraler Grundsatz im niederländischen Vertragsrecht, der regelt, ob die Aufhebung (ontbinding) als Rechtsbehelf bei Vertragsverletzung zur Verfügung steht. Gemäß Artikel 6:265 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs rechtfertigt jede Nichterfüllung die Aufhebung, es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt aufgrund ihrer besonderen Art oder ihrer geringen Bedeutung die Aufhebung und deren Folgen nicht.
Niederländische Gerichte wägen die Schwere der Vertragsverletzung gegen die Folgen der Vertragsauflösung für den Schuldner ab. Ein geringfügiger Liefermangel bei einem umfangreichen Liefervertrag rechtfertigt möglicherweise keine vollständige Vertragsauflösung. Der Verhältnismäßigkeitstest gilt auch für die Ausübung von Aussetzungsrechten (§ 6:262 BW) sowie für die Angemessenheit von Vertragsstrafen (§ 6:94 BW).
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen ist die Verhältnismäßigkeit ein häufig vorgebrachtes Einwandskriterium in niederländischen Vertragsstreitigkeiten. Eine Partei, die den Rücktritt anstrebt, muss nachweisen können, dass die Vertragsverletzung schwerwiegend genug ist, um diesen zu rechtfertigen.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.