Wie lang ist die Verjährungsfrist für Ansprüche nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Verjaring | Rechtsgrundlage: §§ 3:306–3:326 BW
Die Verjährungsfrist (verjaring) nach niederländischem Recht legt fest, wie lange eine Partei Zeit hat, einen Anspruch geltend zu machen, bevor dieser erlischt. Die reguläre Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch fällig und zahlbar wurde (Artikel 3:307 BW). Die absolute Verjährungsfrist beträgt zwanzig Jahre (Artikel 3:306 BW).
Für verschiedene Ansprüche gelten unterschiedliche Verjährungsfristen: Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und vom Haftenden erlangt hat (Artikel 3:310 BW). Ansprüche wegen Mängeln an Waren müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Mängelanzeige geltend gemacht werden (Artikel 7:23 BW). Die Verjährung kann durch eine schriftliche Anerkennung, ein Mahnschreiben oder die Einleitung eines Verfahrens unterbrochen werden (Artikel 3:316–3:318 BW). Durch die Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von Neuem.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, Verjährungsfristen im Auge zu behalten und rechtzeitig Unterbrechungserklärungen zu versenden. Ein Anspruch, der aufgrund der Verjährung erlischt, kann nicht wiederbelebt werden, unabhängig von seiner Begründetheit.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.