EU-Verordnung über die Marktüberwachung

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Was ist die EU-Marktüberwachungsverordnung?

Niederländische Bezeichnung: Markttoezichtverordening | Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/1020

Die EU-Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) legt den Rahmen für die Marktüberwachung und die Produktkonformität auf dem EU-Markt fest. Sie verteilt die Konformitätspflichten auf die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur, Händler, Fulfillment-Dienstleister) und schreibt vor, dass für Produkte, die in ihren Anwendungsbereich fallen, mindestens ein verantwortlicher, in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur vorhanden sein muss.

Die Verordnung ermächtigt die nationalen Marktüberwachungsbehörden (in den Niederlanden: NVWA, RDI, ILT), technische Unterlagen anzufordern, Produkttests durchzuführen, Abhilfemaßnahmen anzuordnen, Produkte vom Markt zu verbieten und Geldbußen zu verhängen. Außerdem richtet sie das EU-Safety-Gate-System (ehemals RAPEX) zur schnellen Meldung gefährlicher Produkte in allen Mitgliedstaaten ein.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller außerhalb der EU, die in die EU verkaufen, bildet die Verordnung 2019/1020 den Rahmen, der festlegt, wer in der Lieferkette in der EU ansässig sein und die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften tragen muss.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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