EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

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Was ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle?

Niederländische Bezeichnung: Verpakkingenverordening | Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2025/40

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle und legt harmonisierte Vorschriften für die Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Sammlung und das Recycling von Verpackungen fest, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Sie führt verbindliche Zielvorgaben für den Recyclinganteil, Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate sowie ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem ein.

Zu den wichtigsten Verpflichtungen zählen Mindestanteile an Recyclingmaterial (schrittweise ab 2030 einzuführen), Anforderungen an die recyclinggerechte Gestaltung, Beschränkungen für Einwegverpackungen in bestimmten Anwendungsfällen, obligatorische Pfand-Rückgabesysteme für Getränkebehälter sowie die digitale Kennzeichnung mittels QR-Codes. Die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen werden gestärkt und in allen Mitgliedstaaten harmonisiert.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller, Importeure und Online-Händler, die verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, schafft die PPWR neue Compliance-Verpflichtungen, die mit produktspezifischen Vorschriften sowie mit der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte in Wechselwirkung stehen.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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