Arbeitgeberhaftung nach niederländischem Recht

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Was versteht man nach niederländischem Recht unter der Arbeitgeberhaftung gegenüber Arbeitnehmern?

Niederländischer Begriff: Werkgeversaansprakelijkheid (Art. 6:170 BW) | Rechtsgrundlage: Artikel 6:170 BW

Die Arbeitgeberhaftung (werkgeversaansprakelijkheid) gemäß Artikel 6:170 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine Form der Gefährdungshaftung (risicoaansprakelijkheid), die einen Arbeitgeber für unerlaubte Handlungen haftbar macht, die seine Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit begehen. Der Arbeitgeber haftet unabhängig von seinem eigenen Verschulden, sofern ein funktionaler Zusammenhang zwischen der Aufgabe des Arbeitnehmers und der unerlaubten Handlung besteht.

Die Haftung gilt sowohl für festangestellte Mitarbeiter als auch für Personen, die in ihrer Funktion mit Mitarbeitern gleichgestellt sind (wie Leiharbeitnehmer und Praktikanten). Der Arbeitgeber kann diese Haftung gegenüber Dritten nicht vertraglich ausschließen. Der Arbeitgeber hat jedoch möglicherweise ein Regressrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen, die mit niederländischen Mitarbeitern tätig sind, stellt die Haftung gemäß Artikel 6:170 ein inhärentes Geschäftsrisiko dar, das durch eine allgemeine Haftpflichtversicherung abgedeckt und durch angemessene Mitarbeiterüberwachung sowie Compliance-Programme gesteuert werden sollte.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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