Vermittlungsvertrag nach niederländischem Recht

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Was ist ein Vermittlungsvertrag (agentuurovereenkomst) nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Agentuurovereenkomst | Rechtsgrundlage: §§ 7:428–7:445 BW

Ein Vertrag über die Handelsvertretung (agentuurovereenkomst) gemäß den Artikeln 7:428 bis 7:445 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Vertrag, in dessen Rahmen ein Handelsvertreter als selbstständiger Vermittler im Namen und auf Rechnung eines Auftraggebers Verträge aushandelt oder abschließt. Die Regelung setzt die EU-Richtlinie 86/653/EWG um und ist weitgehend zwingend.

Zu den zwingenden Vorschriften gehören Mindestkündigungsfristen (Artikel 7:437), eine Entschädigung für den Geschäftswert bei Beendigung (Artikel 7:442, begrenzt auf die durchschnittliche Vergütung eines Jahres), Provisionsansprüche (Artikel 7:431) sowie Beschränkungen für nachvertragliche Wettbewerbsverbotsklauseln (Artikel 7:443, maximal zwei Jahre). Diese Schutzbestimmungen gelten auch dann, wenn der Vertrag nicht dem EU-Recht unterliegt, sofern der Handelsvertreter innerhalb der EU tätig ist (EuGH, Ingmar, Rechtssache C-381/98).

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für ausländische Auftraggeber, die einen Handelsvertreter für das niederländische oder EU-Gebiet bestellen, ist die zwingende Entschädigung für den Geschäftswert die wichtigste Regelung, die es zu beachten gilt. Sie kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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