Was versteht man nach niederländischem Recht unter der Nichtigkeit (vernietiging) eines Vertrags?
Niederländischer Begriff: Vernietiging | Rechtsgrundlage: §§ 3:44 und 6:228 BW
Die Nichtigkeit (vernietiging) nach niederländischem Recht erklärt einen Vertrag, der zum Zeitpunkt seines Zustandekommens mit einem Mangel behaftet war, für ungültig und behandelt ihn so, als wäre er nie rechtswirksam zustande gekommen. Zu den Gründen zählen Irrtum (dwaling, Artikel 6:228 BW), Betrug (bedrog, Artikel 3:44(3) BW), Nötigung (bedreiging, Artikel 3:44(2) BW) sowie Ausnutzung der Umstände (misbruik van omstandigheden, Artikel 3:44(4) BW).
Die Anfechtung erfolgt durch außergerichtliche Erklärung oder gerichtliche Anordnung und muss innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, zu dem der Grund bekannt wurde. Die rückwirkende Wirkung bedeutet, dass bereits erbrachte Leistungen rückgängig gemacht werden müssen. Die Nichtigkeit unterscheidet sich von der Aufhebung (ontbinding), die bei gültigen Verträgen gilt, die wegen Vertragsverletzung beendet werden, sowie von der Kündigung (opzegging), die einen Vertrag für die Zukunft beendet.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen tritt die Nichtigkeit am häufigsten bei Geschäften auf, bei denen sich eine Partei auf unrichtige Finanzinformationen, Produktspezifikationen oder Zusicherungen hinsichtlich regulatorischer Anforderungen verlassen hat.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.