Was versteht man nach niederländischem Recht unter der Aufhebung (ontbinding) eines Vertrags?
Niederländischer Begriff: Ontbinding | Rechtsgrundlage: § 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs
Die Aufhebung (ontbinding) ist der gesetzliche Mechanismus zur Beendigung eines Vertrags aufgrund einer hinreichend schwerwiegenden Vertragsverletzung gemäß Artikel 6:265 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Aufhebung befreit beide Parteien von ihren künftigen Verpflichtungen und löst eine Rückerstattungsregelung für bereits erbrachte Leistungen aus. Sie kann mit einem Schadensersatzanspruch gemäß Artikel 6:277 verbunden werden.
Ausgangspunkt von Artikel 6:265 ist, dass jede Nichterfüllung die Vertragsauflösung rechtfertigt, es sei denn, die Nichterfüllung ist aufgrund ihrer besonderen Art oder ihrer geringen Bedeutung zu geringfügig, um eine Vertragsauflösung zu rechtfertigen. Niederländische Gerichte wenden eine Verhältnismäßigkeitsprüfung an: Die Schwere des Vertragsverstoßes wird gegen die Folgen der Vertragsauflösung für den Schuldner abgewogen.
Der Rücktritt setzt in der Regel voraus, dass der Schuldner zuvor durch eine schriftliche Inverzugsetzung (ingebrekestelling) in Verzug gesetzt wurde (verzuim), es sei denn, die Verpflichtung unterliegt einer festen Frist, die bereits abgelaufen ist, oder die Erfüllung ist dauerhaft unmöglich geworden. Dieser Verfahrensschritt wird häufig von ausländischen Parteien übersehen, die mit dem niederländischen Recht nicht vertraut sind.
Die Rücktrittserklärung unterscheidet sich von der Kündigung aus Beliebigkeit (opzegging), die den Vertrag für die Zukunft beendet, ohne dass eine Vertragsverletzung vorliegen muss, sowie von der Nichtigkeit (vernietiging), die bei Verträgen gilt, die bereits bei ihrem Zustandekommen mit Mängeln behaftet waren (Irrtum, Betrug, Nötigung).
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Die Wahl des falschen Kündigungsmechanismus nach niederländischem Recht kann für einen Anspruch verhängnisvoll sein. Informieren Sie sich auf unserer Seite zur Vertragsbeendigung über die drei unterschiedlichen niederländischen Verfahren oder kontaktieren Sie uns, um Beratung zu Ihrer konkreten Situation zu erhalten.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.