Wie funktionieren Vertragsstrafen (boetebeding) nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Boetebeding | Rechtsgrundlage: §§ 6:91 bis 6:94 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs
Eine Vertragsstrafe (boetebeding) gemäß Artikel 6:91 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht vor, dass bei Eintritt eines bestimmten Vertragsverstoßes ein bestimmter Betrag zu zahlen ist. Anders als in einigen Common-Law-Rechtsordnungen sind Vertragsstrafen nach niederländischem Recht gültig und durchsetzbar. Artikel 6:94 räumt den niederländischen Gerichten jedoch die Befugnis ein, die Vertragsstrafe zu mildern (matigen), wenn der festgelegte Betrag unter den gegebenen Umständen offensichtlich unverhältnismäßig hoch ist.
Von dieser Befugnis zur Mäßigung machen niederländische Gerichte in Handelssachen regelmäßig Gebrauch. Das Gericht wägt die Verhältnismäßigkeit der Vertragsstrafe unter Berücksichtigung des tatsächlich entstandenen Schadens, der Art und Schwere des Vertragsverstoßes sowie der Gesamtumstände ab. Eine gut formulierte Vertragsstrafe mit einem angemessenen Betrag, der sich an der wirtschaftlichen Logik des Vertrags orientiert, wird mit größerer Wahrscheinlichkeit in voller Höhe durchgesetzt als ein runder Betrag, der strafend wirkt.
Je nach Formulierung der Klausel kann die Vertragsstrafe den Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz ersetzen (Vertragsstrafe anstelle von Schadensersatz) oder zusätzlich zum Schadensersatz fällig sein (kumulative Vertragsstrafe). Gemäß Artikel 6:92 gilt als Grundregel, dass die Vertragsstrafe den Schadensersatz ersetzt, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Bei internationalen Verträgen nach niederländischem Recht sollten Vertragsstrafen unter Berücksichtigung des Mäßigungsrechts formuliert werden. Ein Betrag, der in einem offensichtlichen Missverhältnis zum voraussichtlichen Schaden steht, wird vom Gericht herabgesetzt. Besuchen Sie unsere Seite zur Prozessführung bei Vertragsverletzungen oder kontaktieren Sie uns für Beratung bei der Ausarbeitung oder Durchsetzung.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.