Vertragsverletzung nach niederländischem Recht

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Was gilt nach niederländischem Recht als Vertragsverletzung (wanprestatie)?

Niederländischer Begriff: Wanprestatie | Rechtsgrundlage: § 6:74 BW

Eine Vertragsverletzung (wanprestatie oder tekortkoming) im Sinne von Artikel 6:74 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist jede zurechenbare Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung. Dies umfasst die Nichterfüllung, die verspätete Erfüllung, die mangelhafte Erfüllung sowie die teilweise Erfüllung.

Um Schadensersatz wegen Vertragsverletzung geltend zu machen, muss der Gläubiger den Schuldner in der Regel durch eine schriftliche Inverzugsetzung (ingebrekestelling) in Verzug setzen und ihm dabei eine angemessene Frist zur Erfüllung einräumen. Ausnahmen gelten, wenn die Verpflichtung eine feste Frist hat, die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder der Schuldner erklärt hat, dass er nicht erfüllen wird. Das Zurechnungserfordernis bedeutet, dass die Nichterfüllung auf ein Verschulden des Schuldners zurückzuführen sein oder in dessen Risikobereich fallen muss.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen ist die Einhaltung des Erfordernisses der „ingebrekestelling“ der wichtigste Verfahrensschritt, der korrekt durchgeführt werden muss. Ein Schadensersatzanspruch, der ansonsten erfolgreich wäre, kann scheitern, weil der Gläubiger keine ordnungsgemäße Inverzugsetzung versandt hat.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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