Vertriebsvereinbarung nach niederländischem Recht

Jetzt anrufen Jetzt eine E-Mail senden

Was ist eine Vertriebsvereinbarung (distributieovereenkomst) nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Distributieovereenkomst | Rechtsgrundlage: Allgemeines Vertragsrecht + EU-Wettbewerbsrecht

Eine Vertriebsvereinbarung (distributieovereenkomst) ist ein Vertrag, in dessen Rahmen ein Vertriebshändler Waren von einem Lieferanten erwirbt und diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung weiterverkauft. Im Gegensatz zur Handelsvertretung unterliegt der Vertrieb in den Niederlanden keiner spezifischen gesetzlichen Regelung. Er unterliegt der Vertragsfreiheit und wird durch das allgemeine niederländische Vertragsrecht sowie das EU-Wettbewerbsrecht geprägt.

Der wesentliche Unterschied zur Handelsvertretung besteht darin, dass der Vertriebshändler sein eigenes Geschäftsrisiko trägt. Bei Beendigung des Vertrags besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung für den Geschäftswert (im Gegensatz zu Handelsvertretern gemäß Artikel 7:442 BW). Die Rechtsprechung des niederländischen Obersten Gerichtshofs zu langfristigen Geschäftsbeziehungen verlangt jedoch eine angemessene Kündigungsfrist, selbst wenn der Vertrag hierzu keine Bestimmungen enthält. Das EU-Wettbewerbsrecht (die Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung, Verordnung (EU) 2022/720) sieht Beschränkungen hinsichtlich der Preisbindung, der Gebietsbeschränkungen und der Dauer von Wettbewerbsverboten vor.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Lieferanten und Vertriebshändler ist die Beendigung einer Vertriebsbeziehung der Bereich, in dem die meisten Rechtsstreitigkeiten entstehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Kündigungsfrist und die Regelungen nach Beendigung des Vertrags im Vertrag korrekt festzulegen.

Verwandte Seiten: Rechtsanwalt für Vertriebsvereinbarungen, Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Rufen Sie uns unter +31 20 210 31 38 an, senden Sie eine E-Mail an mail@maakadvocaten.nl oder besuchen Sie unsere Kontaktseite.

Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise