Was versteht man in den Niederlanden unter Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr?
Niederländischer Begriff: Vertragingsrente | Rechtsgrundlage: Artikel 6:119–6:119a BW + Richtlinie 2011/7/EU
Nach niederländischem Recht fallen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr gemäß Artikel 6:119a des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) automatisch gesetzliche Handelszinsen (handelsrente) an, womit die EU-Richtlinie über Zahlungsverzug (2011/7/EU) umgesetzt wird. Der Zinssatz ist auf den Refinanzierungssatz der EZB zuzüglich 8 Prozentpunkte festgelegt und beträgt derzeit über 10 % p. a. Dieser Zinssatz gilt von Rechts wegen ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs und kann nicht zum Nachteil des Gläubigers herabgesetzt werden.
Darüber hinaus können die Parteien einen vertraglichen Strafzins vereinbaren, der über dem gesetzlichen Zinssatz liegt. Solche Klauseln sind zwischen gewerblichen Parteien durchsetzbar, vorbehaltlich der Befugnis des Gerichts, offensichtlich überhöhte Strafen gemäß Artikel 6:94 BW zu mildern. Der gesetzliche Zinssatz gilt, wenn kein vertraglicher Zinssatz vereinbart wurde oder wenn der vertragliche Zinssatz niedriger ist als der gesetzliche Handelszinssatz.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Gläubiger stellt der hohe niederländische Handelszinssatz einen erheblichen finanziellen Anreiz für Schuldner dar, fristgerecht zu zahlen. In Verbindung mit den WIK-Beitreibungskosten und der Möglichkeit einer vorgerichtlichen Pfändung bietet das niederländische Recht einen der gläubigerfreundlichsten Rahmen für Handelszahlungen in Europa.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.