Was ist eine Vollmacht (volmacht) nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Volmacht | Rechtsgrundlage: §§ 3:60–3:79 BW
Eine Vollmacht (volmacht) gemäß den Artikeln 3:60 bis 3:79 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ermächtigt eine Person (den Bevollmächtigten, gevolmachtigde) dazu, Rechtshandlungen im Namen und im Auftrag einer anderen Person (des Vollmachtgebers, volmachtgever) vorzunehmen. Handlungen, die im Rahmen der Vollmacht vorgenommen werden, sind für den Vollmachtgeber bindend.
Das niederländische Recht schreibt keine bestimmte Form für eine Vollmacht vor, es sei denn, die zugrunde liegende Rechtshandlung erfordert eine bestimmte Form (beispielsweise eine notarielle Urkunde für die Übertragung von Immobilien). Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Dritte, die sich in angemessener Weise auf die scheinbare Befugnis des Bevollmächtigten verlassen haben, können gemäß Artikel 3:61 BW geschützt sein.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Bei internationalen Konzernen, die niederländische Tochtergesellschaften leiten, werden Vollmachten häufig genutzt, um die Zeichnungsbefugnis für Verträge, Bankgeschäfte und Unternehmensbeschlüsse zu übertragen.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.