Schiedsverfahren oder Gericht in den Niederlanden

Rufen Sie jetzt an – Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail

Sollte ich mich bei einem niederländischen Handelsstreit für ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren entscheiden?

Niederländischer Begriff: „Schiedsverfahren der rechtbank?“ | Rechtsgrundlage: Rv + Schiedsgerichtsordnung

Die Wahl zwischen einem Schiedsverfahren und einem Gerichtsverfahren bei niederländischen Handelsstreitigkeiten hängt von der Art des Streits, der Beziehung zwischen den Parteien, dem Erfordernis der Vertraulichkeit, dem Vollstreckungskontext sowie von Kostenaspekten ab. Jedes Forum weist spezifische Vor- und Nachteile auf.

Niederländische Gerichte bieten relativ zügige Verfahren (12–18 Monate in erster Instanz), niedrige Gerichtsgebühren, einstweilige Maßnahmen („kort geding“ und „conservatoir beslag“) sowie – über das Niederländische Handelsgericht – Verfahren in englischer Sprache. Gerichtsurteile sind innerhalb der EU gemäß der Brüssel-I-Neufassung ohne Exequatur vollstreckbar. Das Schiedsverfahren bietet Vertraulichkeit, von den Parteien ausgewählte Schiedsrichter, verfahrensrechtliche Flexibilität sowie Vollstreckung in über 170 Staaten gemäß dem New Yorker Übereinkommen. Schiedsverfahren sind in der Regel teurer und langwieriger als niederländische Gerichtsverfahren.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Bei internationalen Verträgen sollte die Wahl bewusst bereits in der Entwurfsphase getroffen werden und nicht standardmäßig erfolgen. Eine falsche Wahl kann im Streitfall zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen führen.

Verwandte Seiten: Anwaltskanzlei für Schiedsverfahren, Leitfaden zur niederländischen Prozessführung, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise