Wettbewerbsverbotsklauseln nach niederländischem Recht
Rufen Sie jetzt an Senden Sie jetzt eine E-MailWas versteht man unter einer Wettbewerbsverbotsklausel in einem Handelsvertrag nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Concurrentiebeding (Handelsrecht) | Rechtsgrundlage: Artikel 6:248 BW + spezifische Gesetze
Eine Wettbewerbsverbotsklausel in einem Handelsvertrag nach niederländischem Recht untersagt es einer Partei, während oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der anderen Partei in Wettbewerb zu treten. Im Gegensatz zu Wettbewerbsverboten im Arbeitsrecht (die durch Artikel 7:653 BW streng geregelt sind) unterliegen Wettbewerbsverbote zwischen Unternehmen der Vertragsfreiheit, vorbehaltlich des Angemessenheitsmaßstabs gemäß Artikel 6:248 BW und des EU-Wettbewerbsrechts.
Für Handelsvertreter sind Wettbewerbsverbote nach Vertragsende speziell durch Artikel 7:443 BW geregelt: Sie müssen schriftlich vereinbart werden, auf das dem Vertreter anvertraute Gebiet oder die ihm anvertrauten Kunden beschränkt sein und dürfen nicht länger als zwei Jahre gelten. Bei Franchiseverträgen begrenzt das Franchise-Gesetz (Wet franchise) Wettbewerbsverbote nach Vertragsende auf ein Jahr. Bei Vertriebsvereinbarungen begrenzt die EU-VBER Wettbewerbsverbote auf fünf Jahre, damit die Gruppenfreistellung Anwendung findet.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Die Durchsetzbarkeit hängt vom Umfang, der Dauer und der wirtschaftlichen Rechtfertigung ab. Niederländische Gerichte bestätigen ein verhältnismäßiges Wettbewerbsverbot, können jedoch ein übermäßiges Wettbewerbsverbot verkürzen oder für nichtig erklären.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.