Erwirkung einer vorgerichtlichen Pfändung

Rufen Sie jetzt an – Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail

So erwirken Sie in den Niederlanden eine vorläufige Pfändung: Schritt für Schritt

Niederländischer Begriff: „Conservatoir beslag leggen“ | Rechtsgrundlage: §§ 700–710 Rv

Die Beantragung einer vorläufigen Pfändung (conservatoir beslag) in den Niederlanden erfolgt in folgenden Schritten: (1) Der Anwalt des Gläubigers verfasst einen Antrag (verzoekschrift) auf Erlass einer Pfändungsanordnung, in dem die Forderung, der Schuldner und die zu pfändenden Vermögenswerte angegeben werden; (2) Der Antrag wird beim „voorzieningenrechter“ (Richter für einstweilige Anordnungen) am Bezirksgericht eingereicht; (3) Der Richter entscheidet ex parte (ohne Anhörung des Schuldners), in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen; (4) Das Gericht erteilt die Genehmigung und legt die Höhe der Pfändung fest; (5) Ein niederländischer Gerichtsvollzieher (deurwaarder) stellt den Pfändungsbescheid den betroffenen Dritten (Banken, Kunden, dem Grundbuchamt) zu; (6) die Vermögenswerte werden gesperrt; (7) der Gläubiger muss innerhalb von 14 Tagen ein Hauptsacheverfahren einleiten, um die Forderung zu begründen.

Die Schwelle für die Erteilung der Genehmigung ist relativ niedrig: Der Gläubiger muss eine plausible Forderung nachweisen („summierlijk onderzoek“), keinen Beweis in der Sache. Die Pfändung kann sich auf Bankkonten bei niederländischen Banken, Forderungen gegenüber Dritten, Immobilien, Anteile an niederländischen Unternehmen sowie bewegliche Vermögenswerte beziehen. Der Schuldner wird nicht vorab benachrichtigt. In der Praxis werden viele Streitigkeiten innerhalb weniger Tage nach Zustellung der Pfändung beigelegt.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Gläubiger mit einer ausstehenden Forderung in den Niederlanden ist die vorgerichtliche Pfändung oft die wirksamste Einzelmaßnahme. MAAK Advocaten erwirkt regelmäßig Pfändungen für internationale Mandanten und kann das Verfahren in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung in Gang setzen.

Verwandte Seiten: Rechtsanwalt für Inkasso, Leitfaden zur Prozessführung in den Niederlanden, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise