Formulierung von Vertragsstrafen nach niederländischem Recht
Rufen Sie jetzt an Senden Sie jetzt eine E-MailSo formulieren Sie eine wirksame Vertragsstrafe nach niederländischem Recht
Niederländischer Begriff: Boetebeding opstellen | Rechtsgrundlage: §§ 6:91–6:94 BW
Eine wirksame Vertragsstrafe nach niederländischem Recht sollte: (1) genau festlegen, welche vertragliche Verpflichtung durch die Vertragsstrafe gesichert wird; (2) den auslösenden Sachverhalt klar definieren (Vertragsverletzung, Verzug, Nichterfüllung); (3) einen angemessenen Betrag festlegen, der den voraussichtlichen Schaden oder die wirtschaftliche Bedeutung der Vertragserfüllung widerspiegelt und keinen Strafcharakter hat; (4) angeben, ob die Vertragsstrafe den Schadensersatz ersetzt oder zusätzlich zum Schadensersatz zu zahlen ist (die Standardregelung gemäß Artikel 6:92 BW ist der Ersatz); (5) gegebenenfalls einen Mechanismus zur kumulativen Berechnung pro Tag oder pro Verstoß vorsehen, mit einer angemessenen Höchstgrenze; (6) berücksichtigen, ob eine Inverzugsetzung (ingebrekestelling) erforderlich ist, bevor die Vertragsstrafe anfällt.
Der entscheidende Aspekt bei der Formulierung ist Artikel 6:94 BW: Niederländische Gerichte sind befugt, eine Vertragsstrafe, die unter den gegebenen Umständen offensichtlich überhöht ist, zu mildern (matigen). Eine Vertragsstrafe, die in einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Schaden steht, wird herabgesetzt. Das Gericht berücksichtigt dabei die Art und den Zweck der Vertragsstrafe, das Verhältnis zwischen der Vertragsstrafe und dem tatsächlichen Schaden, die Umstände des Vertragsbruchs sowie die finanzielle Lage der Parteien. Eine gut abgestimmte Vertragsstrafe mit einer klaren wirtschaftlichen Begründung hat bessere Chancen, einer Mäßigung standzuhalten, als ein Pauschalbetrag ohne Bezug zum zugrunde liegenden Risiko.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Bei internationalen Verträgen nach niederländischem Recht sind Vertragsstrafen ein wirkungsvolles Instrument zur Einhaltung von Verpflichtungen und zur Abschreckung, jedoch nur, wenn sie unter Berücksichtigung der Mäßigungsbefugnis der niederländischen Gerichte formuliert werden. MAAK Advocaten entwirft und prüft Vertragsstrafen im Rahmen seiner Tätigkeit im Bereich des Handelsvertragsrechts.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.