Vollstreckung eines ausländischen Urteils in den Niederlanden

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So vollstrecken Sie ein ausländisches Urteil in den Niederlanden: Schritt für Schritt

Niederländischer Begriff: Buitenlands vonnis executeren in NL | Rechtsgrundlage: Brüssel-I-Neufassung + Gazprombank

Der Vollstreckungsweg hängt davon ab, woher das Urteil stammt. Bei EU-Urteilen: (1) Beantragen Sie eine Bescheinigung gemäß Artikel 53 bei dem Gericht, das das Urteil erlassen hat; (2) legen Sie das Urteil, die Bescheinigung und eine beglaubigte Übersetzung (falls erforderlich) einem niederländischen Gerichtsvollzieher vor; (3) Der Gerichtsvollzieher stellt dem Schuldner das Urteil zu und leitet die Zwangsvollstreckung ein (Pfändung von Bankkonten, Forderungen, Vermögenswerten). Nach der Brüssel-I-Neufassung ist kein Exequatur erforderlich. Bei Nicht-EU-Urteilen: (1) Leiten Sie ein neues Verfahren vor einem niederländischen Gericht ein und legen Sie das ausländische Urteil als Beweismittel vor (das „Gazprombank“-Verfahren); (2) Das niederländische Gericht prüft vier Voraussetzungen (Gerichtsbarkeit, ordnungsgemäßes Verfahren, öffentliche Ordnung, keine unvereinbaren Urteile); (3) Sind diese erfüllt, erkennt das Gericht das ausländische Urteil als rechtswirksam an; (4) das daraus resultierende niederländische Urteil wird durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt.

Bei Schiedssprüchen: Die Vollstreckung erfolgt gemäß dem New Yorker Übereinkommen. Der Inhaber des Schiedsspruchs stellt einen Antrag auf Exequatur beim Bezirksgericht (Artikel 1075 Rv). Die Ablehnungsgründe sind eng gefasst. Die Anerkennung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen gewährt.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Gläubiger, die ein Urteil oder einen Schiedsspruch gegen niederländisches Vermögen vollstrecken möchten, bestimmt der Vollstreckungsweg die Geschwindigkeit und die Kosten der Beitreibung. MAAK Advocaten wickelt alle drei Wege ab und koordiniert die Vollstreckungsmaßnahmen mit dem Gerichtsvollzieher.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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